Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche Anke Bieniek


Kosten

Privat Versicherte

Für privat Versicherte ist die Kostenübernahme i.d.R. unproblematisch, jedoch vertragsabhängig. Da die Leistungen der privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt sind, ist es sinnvoll, sich vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse über die Kostenübernahme zu informieren.


Möglicherweise werden die Kosten durch die Versicherung  nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen, so dass Sie einen Teil des Honorars selbst zahlen müssen. 


Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP), die Sie hier einsehen können.


Die ersten 5 Sitzungen („probatorische Sitzungen“) können üblicherweise ohne Antrag an die Versicherung stattfinden.




Beihilfe

Eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist i.d.R. ebenfalls unproblematisch möglich. Nehmen Sie vor Aufnahme der Psychotherapie Kontakt mit der für Sie zuständigen Beihilfestelle auf, um sich über die Formalitäten zu informieren. Auch hier können die ersten 5 Sitzungen („probatorische Sitzungen“) üblicherweise ohne Antrag stattfinden.

 

Die Kosten werden durch die Beihilfe nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen, so dass Sie einen Teil des Honorars selbst zahlen müssen. 


Das Honorar richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP), die Sie hier  einsehen können.

Selbstzahler

Manchmal gibt es Gründe, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. Z.B., wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Krankenversicherung Einblick in die Heilbehandlung erhält (z.B. vor Aufnahme in ein Beamtenverhältnis oder vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung).

 

Liegt keine Symptomatik von Krankheitswert vor und wünschen Sie eine psychologische Beratung oder ein Coaching sind die Kosten ebenfalls selbst zu tragen.

 

Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP), die Sie hier  einsehen können.

Gesetzlich Versicherte

Bei gesetzlich versicherten Personen werden die gesamten Kosten - bis auf das Bereitstellungshonorar (siehe unten) - von der Krankenkasse übernommen. Hierzu bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte zum ersten Termin und danach jeweils zu Beginn des neuen Quartals mit.


🌼


Download
BPtK Ratgeber Kostenerstattung.pdf
Infomationsbroschüre Kostenerstattung BPtK
BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 221.2 KB

Terminabsagen

Sollten Sie einmal verhindert sein, so sagen Sie Ihren Termin bitte rechtzeitig, spätestens 48 Stunden vor dem Termin telefonisch oder per E-Mail ab.

 

Da ich als Psychotherapeutin in einer reinen Bestellpraxis arbeite, können kurzfristig abgesagte Termine i.d.R. nicht anderweitig vergeben werden. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die ausgefallenen Sitzungen nicht, gleichgültig aus welchem Grund der Termin nicht wahrgenommen wurde (auch nicht bei nachweislicher Krankheit des Patienten). Bei unangekündigtem Nichterscheinen oder bei Terminabsagen kürzer als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird aus wirtschaftlichen Gründen ein Bereitstellungshonorar von 100 Euro berechnet. Dies gilt bereits für die erste vereinbarte Sitzung.